Gutachten für Entschädigung - Biberach an der Riß
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
-
Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
-
Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
-
Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
-
Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
-
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Biberach an der Riß, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Biberach an der Riß kommen bzw. sich nicht in Biberach an der Riß auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Biberach an der Riß - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die ehemalige Reichsstadt Biberach an der Riß liegt im nördlichen Oberschwaben. Biberach an der Riß ist Kreisstadt, seit 01. Februar 1962 Große Kreisstadt und gleichzeitig auch die größte Stadt des gleichnamigen Landkreises.
Die Städte und Gemeinden Warthausen, Maselheim, Ochsenhausen, Ummendorf, Hochdorf, Ingoldingen, Mittelbiberach, Bad Schussenried, Oggelshausen, Tiefenbach und Attenweiler grenzen alle an die Stadt Biberach. Sie liegen im Uhrzeigersinn beginnend im Norden und gehören alle zum Landkreis Biberach.
Wie eingangs erwähnt liegt Biberach im nördlichen Oberschwaben, etwa 40 Kilometer südlich von Ulm und 40 Kilometer westlich von Memmingen. Biberach befindet sich zur beiden Seiten der Riß, die Namensgeberin einer Eiszeit war.
Am 31. Dezember 2011 wurden 30.906 Einwohner der Stadt Biberach an der Riß gezählt.
Biberach an der Riß unterhält Beziehungen zu fünf Partnerstädten und einer Insel. Für die Partnerschaft mit der Kanalinsel Guernsey wurde der ehemalige Oberbürgermeister Fettback 2005 von Königion Elisabeth II mit der Ernennung zum Officer des „Order of the British Empire“ geehrt.
Der Marktplatz mit den Patrizierhäusern, der Marktbrunnen, die renovierten Rathäuser, der Turm der gotischen Stadtpfarrkirche St. Martin sowie die Türme „Weißer Turm“ und „Gigelturm“ prägen das Ortsbild Biberachs.
Regelmäßig finden in Biberach Veranstaltungen wie das Schützenfest statt. Das Biberacher Schützenfest ist wohl das wichtigste Biberacher Kinder- und Heimatfest und findet in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt. Die Biberacher Schüler nehmen am „Bunten Zug“, am „Historischen Zug“ sowie an einer Tombola teil. Die älteren Schüler Biberachs findet das Biberschießen statt. Hierbei wird mit einer Armbrust auf einer Zielscheiber mit einem Biber geschossen. Die beiden besten Schützen werden Schützenkönig und -königin.
Biberach liegt im Schnittpunkt der Bundesstraßen 30 (Ulm